Während in der
bäuerlichen Bevölkerung Jungfräulichkeit wenig Bedeutung
hatte und nirgends die Virginität der Braut die Grundvoraussetzung
für eine adäquate Heirat war ,
gewannen Ehe und Jungfernschaft eine immense Bedeutung im Bürgertum.
Wie zu Zeiten des Adels die Geburt, entschied in der bürgerlichen
Gesellschaft die Unversehrtheit eines Stücks Haut über die Zukunft
einer Frau. Eine Zerstörung des Hymens vor der Verheiratung bedeutete
oftmals den Ausschluss aus der Gesellschaft. |
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Während viele
Völker die Defloration nur als lästig betrachten und sie von
Priestern, Fremden, Vätern oder berufsmäßigen Deflorateuren
erledigen ließen, wollte der heiratswillige Bürger nur "eine
Sache kaufen, die wirklich noch neu war und auch den Stempel der Neuheit
trug".
Das Jungfernhäutchen garantierte ihm die Legitimität des Nachwuchses
und das Fehlen jeder Erfahrung, die der Frau einen Vergleich seiner sexuellen
Fähigkeiten erlauben würde.
Das Problem bestand nur darin, dass
der Hymen als zurückgebildete Form eines ursprünglich irgendwie
vollständigeren Organs äußerst unterschiedlich sein kann.
Die Variationsbreite reicht vom fast völligen Fehlen bis zu einem
nur operativ zu öffnenden Verschluss. Vor allem die Gerichtsmedizin
war lustvoll bemüht, zur Urteilsfindung in Vergewaltigungs- und Vaterschaftsprozessen
durch die Erforschung des Hymens (der zumindest auch bei Affen, Schweinen
und Maulwürfen vorkommt und wohl als Spermafänger und vielleicht
auch als Schutz vor Insekten nützlich ist) beizutragen. Also wurde
vermessen und - sobald die Technik erfunden war - fotografiert, doch das
Ergebnis war desillusionierend: Ein intakter Hymen kann so dehnbar sein,
dass er kein Beweis für Jungfräulichkeit ist, wie umgekehrt ein
rudimentärer Hymenkranz keine Penetration beweist. Doch die schreckliche
Ungewissheit wurde verdrängt, und in südlichen Ländern fallen
auch heute noch viele Frauen, die in der Hochzeitsnacht nicht bluten, in
Schmach und Schande. |

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Bis vor kurzem entschied
über das Schicksal eines Menschen, ob er ehelich oder unehelich geboren
wurde. Ein Geschlechtsverkehr konnte ehelich sein (dann war er gar eheliche
Pflicht und seine Verweigerung sündhaft) oder vorehelich oder außerehelich.
Und die Steuerschuld bemisst sich immer noch nach dem Ehestand. Für
Goethe war die Ehe "der Anfang und der Gipfel aller Kultur"
, nach der höchst erfolgreichen Frauenschriftstellerin Julie Burow
ist sie wie die bürgerliche Ordnung göttlich: "Die Gesetze der
bürgerlichen Gesellschaft, welche den Mann zum Oberhaupt der Familie,
zum Hausherrn machen, beruhen auf den Gesetzen Gottes, die sich in der
Natur beider Geschlechter aussprechen. Indem Ihr dem Mann Eurer Liebe gehorcht
und ihm dient, befriedigt Ihr ein Bedürfnis Eurer eigenen Natur."
Heinrich von Treitschke, Hofhistoriker
Wilhelms I., sieht zur Ehe keine Alternative bis an das Ende der Geschichte
, und Eduard Westermark schreibt sie gar einem Instinkt zu: "Da die Ehe
für das Dasein mancher Arten von Geschöpfen unerlässlich
ist, muss ihr Ursprung offenbar einem durch den mächtigen Einfluss
der natürlichen Zuchtwahl zur Entwicklung gebrachten Instinkt zugeschrieben
werden." Anm. |

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Natürlich ist
auch die bürgerliche Ehe nur ein Ausdruck wirtschaftlicher Verhältnisse.
Die Frau gehört zum Besitz des Mannes. Bis zur Jahrhundertwende pries
ein Brautvater bei den Belorussen während der Brautschau seine Tochter
an: "Guten Abend, ihr Brautwerber, ich führe euch eine Ware vor, die
nicht blind, nicht lahm ist."
In Großbritannien konnte ein Ehemann bis ins 19. Jh. vom Verführer
seiner Frau eine finanzielle Entschädigung verlangen.
Und in arabischen Gesellschaften muss noch heute eine Frau, die ein fremdes
Kind stillt, zuvor die Genehmigung ihres Ehemannes einholen, da er Besitzer
auch ihrer Milch ist.  |
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Dem entsprechend
ist die Ehe primär ein Vertrag oder - wie Kant es formulierte - "die
Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zum lebenswierigen
wechselseitigen Besitz ihrer Geschlechtseigenschaften". Anm.
Doch als bloßer Vertrag würde sie nicht Töchter träumen,
Mütter weinen und Männer als Narren erscheinen lassen. Nein,
die Einehe in ihrer ganzen Verlogenheit Anm.
ist der genuine Ausdruck bürgerlichen Denkens. Sie sichert nicht nur
auf der Basis der Arbeitsteilung die Erbfolge und die geschlechtliche Befriedigung
des Mannes , sie ist nicht nur als Keimzelle der Familie die Agentur jedes
autoritären Staates Anm.,
sondern seit dem 19. Jahrhundert auch noch ein Ideal. Im Zuge der Individualisierung
des Menschen in der westlichen Welt wandelte sich die in Europa bis ins
19. Jh., in Indien noch heute vorherrschende ökonomisch-politische
Vernunftehe
zur Liebesehe, der Zweck wurde überstrahlt von einem höheren
Sinn. Und sie wurde ein Selbstläufer. Durch die Paarbildung in der
Kleinfamilie und der immer länger werdenden Kindheit wird die Elternbindung
verstärkt. Die irgendwann notwendige Loslösung reißt eine
Lücke, das eintretende Bindungsdefizit wird umgehend durch eine neue
Paarbindung geschlossen usw.
Dass in der Einehe die Sexualität ebenso ausschließlich wie
trivial wird, war solange kein Problem, als die Männer sexuelle Abenteuer
außerhalb der Ehe fanden und Frauen meinten, keine sexuelle Befriedigung
zu brauchen. |
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Im 19. Jahrhundert
wurden Frauen - entsexualisiert und zur unbefleckten Mutter stilisiert
- unter Berufung auf ihre angebliche Natur mehr als je zuvor in die Privatsphäre
abgedrängt.
Wieder lieferten Mediziner die scheinrationalen Argumente. Der britische
Arzt William Acton 1857: "Die Mehrzahl der Frauen - und das ist ihr Glück
- wird von sexuellen Gefühlen nicht sonderlich geplagt. Was bei Männern
die Regel ist, ist bei Frauen die Ausnahme."
Auch Krafft-Ebing weiß: "Anders das Weib. Ist es geistig normal und
wohlerzogen, so ist sein sinnliches Verlangen ein geringes. Wäre dem
nicht so, so müsste die ganze Welt ein Bordell und Ehe und Familie
undenkbar sein. Jedenfalls sind der Mann, welcher das Weib flieht, und
das Weib, welches dem Geschlechtsgenuss nachgeht, abnorme Erscheinungen."
Dr. Otto Adler behauptet 1904, "dass der Geschlechtstrieb des Weibes sowohl
in seinem ersten spontanen Entstehen, wie in seinen späteren Äußerungen
wesentlich geringer ist als derjenige des Mannes". Anm.
Und noch 1965 konnte "Die Frau von heute" im gleichnamigen Handbuch lesen:
"Da die Frau ihrem Wesen nach normalerweise monogam veranlagt ist, stellt
sie sich, wenn sie wirklich liebt, völlig auf den einen Mann ein.
Er wird seelisch zu einem Teil ihrer selbst, eine Trennung kommt einer
schmerzhaften Amputation gleich. So erklärt sich die Unmöglichkeit
häufigen Wechsels für die Frau."  |
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Nur wenige Menschen
verweigerten sich dieser als bürgerlich gleich naturgewollten Ordnung,
z. B. John Stuart Mill: "Von all den vulgären Arten, sich der Betrachtung
der gesellschaftlichen und moralischen Einflüsse auf das menschliche
Bewusstsein zu entziehen, besteht die vulgärste darin, die Unterschiede
des Verhaltens und des Charakters auf angeborene, naturgegebene Unterschiede
zurückzuführen."
Charles Fourier wies darauf hin, dass das Maß, in dem Frauen emanzipiert
sind, wohl der natürliche Maßstab der allgemeinen Emanzipation
sei Anm.,
und der Ehevertrag, den der Führer der amerikanischen Anti-Sklaverei-Bewegung,
Henry Blackwell, 1855 mit der Frauenrechtlerin Lucy Stone schloß
beweist, dass Emanzipation auch unter widrigen gesellschaftlichen Bedingungen
möglich ist: "Während wir unsere gegenseitige Liebe dadurch öffentlich
bekunden, dass wir in den Ehestand treten ... erscheint es uns als unsere
Pflicht zu erklären, da diese Handlung keine Sanktion oder das Versprechen
freiwilligen Gehorsams den gegenwärtigen Ehegesetzen gegenüber
mit sich bringt; Gesetzen, die sich weigern, die Frau als ein unabhängiges,
rationales Wesen anzuerkennen, während sie dem Mann eine ungesunde
und unnatürliche Überlegenheit zugestehen ... wir protestieren
insbesondere gegen die Gesetze, die den Mann zu folgendem berechtigen:
1) zur Vormundschaft über die
Person seiner Frau
2) zur ausschließlichen Kontrolle
und Macht über die Kinder
3) zum alleinigen Besitz ihrer Person
und der Benützung ihres Eigentums, es sei denn bereits vorher an sie
überschrieben gewesen oder Treuhändern anvertraut worden, wie
dies bei Minderjährigen, Wahnsinnigen und Idioten der Fall ist
4) zum absoluten Recht auf das Produkt
ihrer Arbeit;
5) ebenfalls protestieren wir gegen
jedes Gesetz, das dem Witwer einen größeren und dauerhafteren
Anteil an dem Besitz seiner verstorbenen Frau gewährt als der Witwe
an dem Besitz ihres verstorbenen Mannes.
6) und endlich gegen jedes System,
wodurch die "gesetzliche Existenz der Frau während der Zeit ihrer
Ehe aufgehoben ist", so dass sie in den meisten Staaten weder ihren Wohnort
mitbestimmen, noch ein Testament verfassen kann, in ihrem eigenen Namen
weder verklagen noch verklagt werden, und keinen Besitz haben kann."  |
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Dabei hatte eben
erst der Londoner Gerichtshof bestätigt, "für das Glück
und die Ehre beider Parteien unterliegt die Frau der Vormundschaft des
Mannes, und dadurch ist er berechtigt, ... sie vor den Gefahren uneingeschränkten
Umgangs mit der Welt zu schützen, indem er Beischlaf und einen gemeinsamen
Wohnsitz erzwingt."
Gewiss mutet es barbarisch an, wenn
noch am Ende des 19. Jahrhunderts auf dem Balkan Frauen während einer
längeren Abwesenheit ihrer Männer schwer entfernbare Gegenstände
in die Vagina eingeführt wurden oder Säuren, die eine mehrwöchige
Entzündung hervorrufen
, aber in christlichen Staaten ging es kaum humaner zu: Als Simpson 1847
Chloroform verwendete, um die Schmerzen Gebärender zu lindern, protestierte
die anglikanische Kirche: Die Frau habe in Schmerzen zu gebären. Königin
Viktoria, die selbst sechs Geburten hinter sich hatte, entschied schließlich
1853 gegen den Wunsch der anglikanischen Kirche für die Anwendung
von Chloroform bei Entbindungen.
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2001 Karl Pawek pawek@web.de |

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